PATIENTEN-VORSORGE

VORAUSVERFÜGTER WILLE

Arten der Vorsorgedokumentation

Vorausverfügungen dokumentieren den Willen eines Menschen im Blick auf das, was (medizinisch) unternommen werden soll, wenn er nicht mehr entscheidungsfähig ist. Sie haben angesichts medizinischer Möglichkeiten der Lebensverlängerung in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. In der »Christlichen Patientenvorsorge« werden vier Formen möglicher Vorausverfügung genannt: 1. Vorsorgevollmacht, 2. Betreuungsverfügung, 3. Patientenverfügung und 4. Behandlungswünsche (s. Schaubild).

Der Bundesgerichtshof hat vor geraumer Zeit Stellung zu der Frage genommen, welche inhaltlichen Voraussetzungen an eine Patientenverfügung zu stellen sind. Demnach entfaltet eine Patientenverfügung nur dann unmittelbare Bindungswirkung, wenn sie konkret genug verfasst ist, d.h. wenn ihr konkrete Entscheidungen des Betroffenen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen entnommen werden können. Formulierungen wie etwa »Ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen« sind nicht hinreichend aussagekräftig.

 Beschluss des Bundesgerichtshof von 2016

DOKUMENTE ZUR PERSÖNLICHEN VORSORGE

Eine Hilfe, den eigenen Willen im Rahmen einer Vorausverfügung rechtsverbindlich zu dokumentieren, bieten vorgefertigte Leitfaden-Dokumente. Im Folgenden sind die »Christliche Patientenvorsorge« sowie die Dokumente des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Download verfügbar.

DEUTSCHE BISCHOFSKONFERENZ / EVANGELISCHE KIRCHE IN DEUTSCHLAND

 »Christliche Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Behandlungswünsche«  |

  Themenseite der Deutschen Bischofskonferenz

BUNDESMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ

 Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung  | Themenseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

RECHTLICHE BETREUUNG

Beratungsangebote der Caritas- und Fachverbände

Schwere Erkrankungen, geistige oder körperliche Behinderungen, Suchtkrankheiten oder altersbedingte körperliche und geistige Einschränkungen im fortgeschrittenen Stadium können dazu führen, dass Menschen ganz oder teilweise nicht mehr selbst für sich sorgen können. In der Diözese Münster sind 19 Betreuungsvereine der Caritas- und Fachverbände. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Caritasverbands für die Diözese Münster e.V.  |  Mehr erfahren

ARBEITSHILFE »MEIN PERSÖNLICHER ENTSCHLUSS«

Münsteraner Instrumentarium zur Validierung des Patientenwillens

Nach freiem Willen über das eigene Leben zu bestimmen, ist ein fundamentales Recht, das auch im Rahmen der Patientenvorsorge wahrgenommen wird. Die Praxishilfe „Mein persönlicher Entschluss! Eine Bewertung von Vorsorgedokumenten zur Einhaltung des Patientenwillens“ dient der umfassenden Prüfung von Vorsorgedokumenten des Patient*innenwillens. Sie ist ein strukturierter Leitfaden, mit dem Mängel von Vorsorgedokumenten systematisch offengelegt und durch Aufzeigen von konkreten Handlungshinweisen behoben werden können.

ETHIKFORUM IM BISTUM MÜNSTER

 »Mein persönlicher Entschluss! Eine Bewertung von Vorsorgedokumenten zur Einhaltung des Patientenwillens«

 Einführungsworkshop »Der Bewohnerwille geschehe?!«

ADVANCE CARE PLANNING (ACP)

»Dynamische« Form der Patientenvorsorge

Advance Care Planning (ACP) bedeutet gesundheitliche oder vorausschauende Versorgungsplanung in der Pflege und Behandlung von Menschen. ACP ist ein Konzept für und mit einem Patienten, das darauf zielt, seine Behandlung und Pflege seinem Willen gemäß zu gestalten. Anhand eines kontinuierlichen, strukturierten Beratungs- und Begleitungsprozesses werden mögliche Erwartungen festgestellt sowie eindeutig und verständlich formuliert. Damit wird sichergestellt, dass der Patient umfassend informiert und aufgeklärt ist und seine Wünsche dem jeweiligen Behandlungsteam und den Angehörigen bekannt sind. So kann der mutmaßliche Wille der betroffenen Person auch in Situationen vertreten werden, in denen sie selbst nicht mehr in der Lage dazu ist. ACP stellt insofern »eine dynamische Form der Patientenverfügung« dar.  |  Mehr erfahren

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